Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Bedeutender Schaden; § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

Zur Frage, welche Schadenshöhe anzusetzen ist, damit es zum Einzug und zum Erlöschen der Fahrerlaubnis als Regelfolge eines Unerlaubten Entfernens vom Unfallort kommt.

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